Fachgebiete

Arbeitsrecht

§ Der Begriff Arbeitsrecht erstreckt sich auf Rechtsbeziehungen zwischen Arbeitnehmern, Arbeitnehmerorganisationen, Arbeitgebern und enthält zahlreiche Schutzvorschriften für Arbeiter und Angestellte in regulärer Beschäftigung, Ausbildung, Teilzeitarbeit und Heimarbeit. Das Arbeitsrecht hat sich als Teil des Privatrechts.

Insolvenzrecht

§ Das Insolvenzrecht umfasst alle Rechtsinhalte, die sich aus einer (drohenden) Zahlungsfähigkeit (Insolvenz) oder Überschuldung eines Schuldners ergeben. Zentrale Rechtsgrundlage ist die Insolvenzordnung (InsO). Mithilfe eines Insolvenzverfahrens soll das noch vorhandene Vermögen des Schuldners gleichmäßig

Verkehrsrecht

§ Im allgemeinen Sprachgebrauch meint man mit „Verkehrsrecht“ das Straßenverkehrsrecht. Darüber hinaus erstreckt sich das Verkehrsrecht eigentlich auch auf das Luftfahrtrecht, das Eisenbahnrecht, das Recht über den Verkehr auf Wasserstraßen (Binnenschifffahrt) und das Seeschifffahrtsrecht. Doch auch der Fachanwalt für „Verkehrsrecht“ behandelt die Rechtsbereiche rund um den Straßenverkehr.

Der Bereich des Verkehrsrechts ist für fast jeden Bürger von großer Bedeutung, ist man doch tagtäglich als Verkehrsteilnehmer (Fußgänger, Radfahrer, Autofahrer u.a.) mit ihm konfrontiert. „Straßenverkehr“ erstreckt sich dabei auf alle Wege und Plätze, die jedermann oder allgemein bestimmten Verkehrsteilnehmern (z.B. Fußgängerzone, Radweg u.Ä.) zur Benutzung offen stehen. Der Verkehr selbst spiegelt die Mobilität der Menschen wider, die sich aus der räumlichen Trennung von Wohnen, Arbeiten und anderen Aktivitäten ergibt. Die Verkehrsteilnehmer bedienen sich dabei der verschiedenen Verkehrsmittel und Verkehrswege, um ihr Ziel zu erreichen.

Gemäß der Fachanwaltsordnung gehören zum Verkehrsrecht folgende Rechtsbereiche:

Das Verkehrszivilrecht mit dem Bereich Verkehrshaftungsrecht / Verkehrsunfallrecht und Verkehrsvertragsrecht. Das Verkehrshaftungsrecht / Verkehrsunfallrecht behandelt die Fragen der Haftung für Schäden o.a. Insbesondere Unfallschäden. Zum Verkehrsvertragsrecht wiederum gehören alle Vorschriften rund um den Kauf und Verkauf von Fahrzeugen.
Verkehrsstrafrecht (z.B. Fahren unter Alkoholeinfluß) und das Ordnungswidrigkeitenrecht (z.B. Bußgeld wegen Falschparkens),
Das Verkehrsversicherungsrecht (v.a. Kraftfahrzeugversicherung, Haftpflichtversicherung)
Das Fahrerlaubnisrecht (z.B. Erteilung der Fahrerlaubnis, Verlust der Fahrerlaubnis, Entziehung der Fahrerlaubnis) und das Zulassungsrecht (z.B. Zulassung von Kfz)
Das Straßenverkehrsrecht ist ein typisches Ordnungsrecht, das durch Bundesrecht bestimmt wird. Für die einzelnen Rechtsbereiche sind unterschiedliche Behörden (z.B. Straßenverkehrsbehörde, Ordnungsamt, Staatsanwaltschaft usw.) zuständig. Teilweise werden aber auch Privatpersonen oder private Träger mit hoheitlichen Aufgaben betraut, man spricht dann von sog. „Beliehenen“ (z.B. der TÜV).

Ein Überblick über die wichtigsten Gesetze und Rechtsverordnungen zum Verkehrsrecht:, bzw. zum Straßenverkehrsrecht:

Straßenverkehrsgesetz (StVG): Es beinhaltet Grundvorschriften und Rahmenbedingungen für die Zulassung von Kfz, über die Erteilung und Entziehung der Fahrerlaubnis sowie die Gefährdungshaftung des Kfz-Halters. Außerdem sind Strafvorschriften wegen des Fahrens ohne Führerschein und wegen Kennzeichenmissbrauch enthalten. Außerdem regelt die StVG vieles zum Verkehrszentralregister (Flensburg), zum Fahrzeugregister und zum Zentralen Fahrerlaubnisregister.
Die Straßenverkehrsordnung (StVO): Sie bestimmt die Verhaltenspflichten der Verkehrsteilnehmer und regelt die Verkehrszeichen und Verkehrsregeln. So gelten etwa auch Verkehrsbeschränkungen und Verkehrsverbote, z.B. Fahrgeschwindigkeit, Ausweichen, Überholen, Warnzeichen, Parken für Radfahrer, Fußgänger Reiter u.a.
Polizei, Feuerwehr und Rettungsdienste sind von den Vorschriften der StVO befreit weil sie Dienste mit hoheitlichen Aufgaben wahrnehmen.
Straßenverkehrszulassungsordnung (StVZO): Sie beinhaltet die Vorschriften über Betriebserlaubnis oder die EG-Typgenehmigung u.a.
Fahrerlaubnisverordnung (FeV): Hier finden sich die Einzelheiten von Erteilung und Entziehung der Fahrerlaubnis sowie zum Punktsystem des Verkehrszentralregisters in Flensburg und des Zentralen Fahrerlaubnisregisters.
Bußgeldkatalog: Er legt die Höhe oder den Rahmen der Geldbuße für Ordnungswidrigkeiten im Straßenverkehr fest. Verkehrsordnungswidrigkeiten können z.B. sein, Alkoholfahrt, Drogenfahrt, Geschwindigkeitsüberschreitung u.v.m.
Verwarnungsgeldkatalog: Er ist dem Bußgeldkatalog vergleichbar bei geringfügigen Verstößen.
Ordnungswidrigkeitengesetz (OwiG)
Strafgesetzbuch (StGB)
Strafprozessordnung
Ein Überblick über die weniger gebräuchlichen Gesetze zu anderen Verkehrsrechtsgebieten:

Luftfahrtrecht: Hier gilt die Internationale Vereinbarung über die Verkehrszulassung von Fluglinien. Zuständig für den Luftverkehr ist das Luftfahrtbundesamt in Braunschweig als Bundesaufsichtsbehörde.
Eisenbahnrecht: Das Eisenbahnbundesamt ist die zuständige Bundesaufsichtbehörde für Eisenbahnrecht (EBA) mit Sitz in Bonn. Die Regelungen enthalten insbesondere Vorschriften für den Bau und Betrieb von Schienenfahrzeugen, Schienen u.a.
Wasserstraßenrecht: Hier wird etwa bestimmt, welche Art und Intensität der Wasserstraßennutzung zulässig sind, welches Schiff für die Wasserstraßennutzung geeignet ist.
Seerecht: Es regelt etwa die Anforderungen, die für den Erwerb des Kapitänspatentes gelten, die Zuständigkeiten der Länder in Seegebieten u.a.).

Strafrecht

§ Weil das Strafrecht die Rechtsbeziehungen zwischen dem Staat und den Bürger regelt, ist es eigentlich ein Teilbereich des Öffentlichen Rechts. Wegen seiner Besonderheiten wird es jedoch neben Zivilrecht und Öffentichem Recht als eigenständige dritte Gruppe der Rechtsgebiete gewertet. Das Strafrecht erfasst alle gesetzlichen Vorschriften, die Umfang und Inhalt der staatlichen Strafbefugnis beinhalten. Weil das Sanktionsrecht des Staates zu den schwersten Eingriffen in die Freiheit und Rechte des Bürgers berechtigt, vor allem durch die Freiheitsstrafe, Sicherungsverwahrung u.Ä., gilt der Grundsatz: „Nulla poena sine lege“, (lat., keine Strafe ohne Gesetz) d.h. es darf immer nur aufgrund einer gesetzlichen Grundlage eine Strafe verhängt werden § 1 StGB. Er wird auch als gesetzliches Rückwirkungsverbot bezeichnet. Ohne eine ausdrückliche gesetzliche Regelung ist keinerlei staatliche Sanktion zulässig. Wegen der Verankerung dieses Grundsatzes in der Verfassung (Grundgesetz) Art. 103 Abs. 2 GG ist bei einem Verstoß auch die Verfassungsklage möglich.

Das Strafrecht unterteilt sich in zwei Bereiche: das materielle Strafrecht und das formelle Strafrecht.

Materielles Strafrecht
Als materielles Strafrecht bezeichnet man das allgemeine Strafrecht an sich, d.h. die Vorschriften, die festlegen welches Verhalten sanktioniert werden soll. Zentrale Vorschrift ist das Strafgesetzbuch (StGB), das durch zahlreiche Sondervorschriften ergänzt wird, wie zum Beispiel im Bereich des Wirtschaftsstrafrechts mit dem Wirtschaftsstrafgesetz (WiStrG), bei Delikten mit Drogen und Betäubungsmitteln das Betäubungsmittelgesetz (BtMG), bei Sprengstoffdelikten mit dem Sprengstoffgesetz (SprengG), bei Steuerstraftaten mit den Steuergesetzen, bei Wirtschaftsstraftaten u.a. mit dem Aktiengesetz (AktG), Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG) und vielen anderen mehr.

Das Strafgesetzbuch StGB
Das Strafgesetzbuch ist in einen Allgemeinen Teil und einen Besonderen Teil aufgeteilt. Im Allgemeinen Teil finden sich generelle Vorschriften zu den unterschiedlichen Arten der Beteiligung an einer Straftat (also Täter, Mittäter, Anstifter, mittelbarer Täter, Beihilfe etc.). Ferner geregelt ist, wann der Versuch einer Straftat vorliegt und wann er strafbar ist oder auch, wann eine Straftat etwa durch Notwehr gerechtfertigt ist. Im Allgemeinen Teil finden sich darüber hinaus die unterschiedlichen Arten von Sanktionen, die das Strafrecht dem Staat zur Hand gibt. Neben den freiheitsentziehenden Sanktionen wie der Freiheitsstrafe und den Maßregeln der Besserung und Sicherung (die zum Beispiel bei psychisch gestörten Tätern angeordnet werden können) kennt das Strafrecht auch die Vermögensstrafe, die Geldstrafe (auch die Ersatzhaft), das Berufsverbot bei berufsspezifischen Delikten, wenn der Täter der fraglichen Berufsgruppe angehört, und die Entziehung der Fahrerlaubnis bei Verkehrsdelikten.
Darüber hinaus enthält das StGB Regeln, wie die Strafrichter das Strafmaß zu bemessen haben und wann eine Strafaussetzung zur Bewährung (also eine Bewährungsstrafe) in Betracht kommt.

Im Besonderen Teil des StGB finden sich Vorschriften, die Merkmale der einzelnen Straftaten festlegen, die sogenannten Tatbestandsmerkmale. Diese sind wiederum durch objektive Komponenten (zum Beispiel die Wegnahme einer fremden, beweglichen Sache beim Diebstahl gem. § 242 StGB) und gleichzeitig subjektiven Komponente (also Fahrlässigkeit, Vorsatz, Absicht) gekennzeichnet. Von den Delikten ist das Strafgesetzbuch in Straftaten gegen das Leben (Mord, Totschlag etc.), Straftaten gegen die körperliche Unversehrtheit (Körperverletzung, Misshandlung, Beteiligung an einer Schlägerei u.a.), Strafen gegen die persönliche Freiheit (Menschenhandel, Verschleppung, Freiheitsberaubung, Erpressung u.v.a), Diebstahl und Unterschlagung, Raub und Erpressung, Begünstigung und Hehlerei, Betrug und Untreue, Urkundenfälschung, Insolvenzverschleppung, gemeingefährliche Straftaten (z.B. Brandstiftungsdelikte, Verkehrsdelikte, Unfallflucht), Umweltstraftaten und Straftaten im Amt (Bestechlichkeit, Rechtsbeugung u.v.m).

Handelt es sich um einen jugendlichen Täter, so gilt zusätzlich das Jugendstrafrecht, was bestimmte Höchststrafen und bestimmte Sanktionsarten für Kinder und Jugendliche festlegt.

Formelles Strafrecht
Unter den Begriff formellen Strafrechts werden alle Vorschriften erfasst, die den Ablauf des Strafverfahrens regeln, also das Strafprozessrecht. Es ist in der Strafprozessordnung (StPO) geregelt und legt die Voraussetzungen für die Durchführung eines rechtmäßigen Strafverfahrens fest. Hierbei unterscheidet man wiederum das Ermittlungsverfahren (zum Beispiel Erlass von Durchsuchungsbefehl, Haftbefehl u.a.), die Strafverhandlung (eröffnet durch Anklageerhebung der Staatsanwaltschaft) und schließlich Strafvollzug (Strafvollstreckung der Freiheitsstrafe, Geldstrafe oder Durchführung der Maßregeln zur Besserung und Sicherung).
Auch das formelle Strafrecht kennt Besonderheiten für jugendliche oder heranwachsende Straftäter, z.B. finden Strafverhandlungen gegen jugendliche Täter immer unter Ausschluss der Öffentlichkeit statt

Von der Intensität des Gesetzesverstoßes stellt das Strafrecht die schärfste Sanktionsform durch staatliche Eingriffe dar, zu ihm gehört auch das weniger streng sanktionierende Ordnungswidrigkeitenrecht.